ZEHN - Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen

Förderung regionaler Wertschöpfung

Die Richtlinie hat zum Ziel, das Tierwohl durch hofnahe Schlachtungen zu fördern, die ökologische Landwirtschaft auszubauen und regionale Wertschöpfungsstrukturen im Bereich der Verarbeitung und Vermarktung zu verbessern. 

Moderner Kuhstall
© Syda Productions-stockadobe.com

FÖRDERBEREICH: 

  • Regionalität & Saisonalität

FÖRDERMITTELGEBER: 

  • Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

FÖRDERBERECHTIGTE: 

  • landwirtschaftliche Unternehmen und Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse mit Sitz und Investitionsstandort in Niedersachsen, die nicht größer als Kleinst- und Kleinunternehmen sind
  • Zusammenschlüsse landwirtschaftlicher Unternehmen, Unternehmen der Verarbeitung und Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und Fachverbände mit Sitz und Unternehmensstandort in Niedersachsen, die nicht größer als Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen sind 

BEWERBUNGSFRIST:

  • Anträge auf Förderung sind vollständig und in Schriftform bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bis zum 15. September jeden Jahres einzureichen. 

ZUWENDUNG:

  • unterschiedlich, je nach Projekt 

KURZBESCHREIBUNG: 

Gefördert werden Ausgaben für erstmalige Anschaffungen außerhalb des Auswahlverfahrens:

  • von mobilen oder teilmobilen Molkereien
  • von mobilen oder teilmobilen Schlachteinheiten
  • von mobilen oder teilmobilen Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte

 

Gefördert werden Ausgaben für erstmalige Anschaffungen innerhalb des Auswahlverfahrens:

  • im Bereich der Weitervrearbeitung der mobil erfassten landwirtschaftlichen Erzeugnisse 
  • von Inventar und Ausstattung von Verarbeitungseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte
  • von Inventar und Ausstattung von Vermarktungsseinrichtungen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und deren Verarbeitungsprodukte
  • von Investitionen in Gastronomiebetrieben, wenn es sich um Verarbeitungsküchen in kombinierter Nutzung für Hofläden oder Hofcafés in unmittelbarer Einheit mit dem landwirtschaftlichen Betrieb handelt 

 

Gefördert werden Ausgaben für Kommunikationsprojekte:

  • Absatzförderprojekte für landwirtschaftliche Qualitätserzeugnisse
  • Teilnahme an Messen und Ausstellungen (Ausgaben für Miete, Auf- und Abbau und Betrieb eines Standes einschließlich der für den betrieb erforderlichen Organisationsleistungen für die Vorbereitung, Gestaltung und Nachbereitung)
  • Veranstaltung von Messen und Ausstellungen sowie die Durchführung anderer Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Informationsveranstaltungen, Veröffentlichungen in Medien)
  • Auf- und Ausbau regionaler Vermarktungsstrukturen für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, einschließlich des BEtriebs einer Geschäftsstelle (z. B. zusätzliche Personalkosten, Reisekosten, Büromiete und Büromaterial) und der Beauftragung Dritter (Sach- und Personalkosten)

 

 

BEZUG ZUR MAßNAHME AUS NIEDERSACHSENS ERNÄHRUNGSSTRATEGIE:

  • Verarbeitungsstrukturen regionaler Erzeugnisse verdichten. 
    Erzeugung und handwerkliche Verarbeitung sollten wieder räumlich stärker zusammenwachsen. Die unterschiedlichen verarbeitenden Betriebe wie Schlachtereien, Molkereien oder Mühlen sollten in ganz Niedersachsen verteilt sein. Regional vorliegende Defizite werden identifiziert. Der Ausbau bislang fehlender regionaler Verarbeitungsstrukturen wird dementsprechend gefördert. Gleichzeitig sollten Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Handwerksberufe ergriffen werden. 
  • Alternative Absatzwege für regionale Lebensmittel stärken. 
    Die Bandbreite an Absatzwegen für regionale Lebensmittel ist groß: von der Direktvermarktung über eine Mitgliedschaft in einer Solidarischen Landwirtschaft bis hin zu Marktschwärmereien. Die unterschiedlichen Angebote werden in der Bevölkerung bekannter gemacht und ihre Ausweitung unterstützt.