Umsetzung
Handlungsempfehlungen für Mahlzeiten in der Kindertagespflege
Um Kindertagespflegepersonen bei der Gestaltung einer gesundheitsfördernden Verpflegung für die überwiegend unter 3-jährigen Kinder zu unterstützen, haben die drei Vernetzungsstellen Kitaverpflegung Niedersachsen, Hessen und Nordrhein-Westfalen gemeinsam praxisnahe Handlungsempfehlungen entwickelt.
Handlungsfeld:
Massnahme:
Ausweiten der Unterstützungsangebote für die Praxis (gesundheitsfördernde Verpflegung).
Ort:
online
Status:
In Durchführung
Laufzeit der Aktivität:
unbegrenzt
Projektmittelgeber:
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML)
Beschreibung der Aktivität
Die Kindertagespflege ist für Kinder unter drei Jahren eine Alternative zur Kita. Bei der Betreuung in familiärer Atmosphäre ist eine kindgerechte und ausgewogene Verpflegung wichtig.
Um die bundesweit rund 37.000 Tagesmütter und Tagesväter praxisnah zu unterstützen, hat die Vernetzungsstelle Kitaverpflegung in Trägerschaft der Verbraucherzentrale Niedersachsen gemeinsam mit den Vernetzungsstellen in Hessen und Nordrhein-Westfalen praxisnahe Handlungsempfehlungen entwickelt. Sie fassen wissenschaftsbasierte Qualitätskriterien kurz und bündig zusammen und passen sie an die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege an.
Mit Hilfe der Handlungsempfehlungen können Kindertagespflegepersonen die wöchentlichen Mengen verschiedener Lebensmittelgruppen für Frühstück, Zwischenmahlzeiten und Mittagessen kalkulieren. Die Empfehlungen zielen auf eine gesundheitsfördernde, nachhaltige und kindgerechte Verpflegung ab und enthalten neben Hinweisen zur Speisenplanung und -zubereitung auch Tipps zum Zeit- und Kostenmanagement.
Die Handlungsempfehlungen für die Speisenplanung in der Kindertagespflege stehen hier kostenfrei zum Download zur Verfügung.
Kontakt
Vernetzungsstelle Kitaverpflegung Niedersachsen
https://www.kitavernetzungsstelle-niedersachsen.de/
https://www.facebook.com/vzniedersachsen/
https://www.instagram.com/verbraucherzentrale_ni/