FÖRDERBEREICH:
- Ernährungsarmut
FÖRDERMITTELGEBER:
- Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)
FÖRDERBERECHTIGTE:
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts
- ausschließlich Bewerber*innen, die bereits Zuwendungen im Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus (2017 - 2020) erhalten haben
BEWERBUNGSFRIST:
- bis spätestens 30.09. für das folgende Kalenderjahr
ZUWENDUNG:
- bis zu 40.000 € jährlich
KURZBESCHREIBUNG:
Das Bundesprogramm Mehrgenerationenhaus. Miteinander – Füreinander (2021-2028) zielt darauf ab, einen Beitrag für gute Entwicklungschancen und faire Teilhabemöglichkeiten für alle in Deutschland lebenden Menschen zu leisten und damit gleichwertige und bessere Lebensverhältnisse in allen Gebieten Deutschlands zu schaffen. Dafür sollen die Mehrgenerationenhäuser zur Bewältigung der jeweils vor Ort bestehenden Herausforderungen des demografischen Wandels beitragen, vor denen insbesondere strukturschwache, aber auch strukturstarke Regionen stehen.
Im Bundesprogramm bilden die Querschnittsaufgaben „Generationenübergreifende Arbeit“, „Teilhabe“, Freiwilliges Engagement“ und „Sozialraumorientierung“ den konzeptionellen Rahmen für die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser.
Um für die unterschiedlichen Herausforderungen vor Ort passende Lösungen zu erarbeiten, haben die Mehrgenerationenhäuser große Handlungsspielräume bei der Ausgestaltung ihrer Tätigkeiten. Dadurch können sie abgestimmt auf die jeweiligen lokalen Bedarfe vielfältige Angebote und Aktivitäten durchführen, deren Schwerpunkte sie selbst setzen. Mögliche Handlungsfelder dabei sind:
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Vereinbarkeit von Familie und Pflege
- Selbstbestimmtes Leben im Alter
- Jugendgerechte Gesellschaft
- Erhöhung der Arbeitsmarktnähe und Integration in Ausbildung und Beschäftigung
- Integration von Menschen mit Migrations- und Fluchtgeschichte
- Partizipations- und Demokratieförderung
- Digitale Bildung
- Kooperation zwischen Zivilgesellschaft, Politik und Wirtschaft
- Ökologische Nachhaltigkeit
BEZUG ZUR MAßNAHME AUS DEM FOKUSHEFT ERNÄHRUNGSARMUT:
- Gemeinwesenarbeit, Quartiersmanagement, Angebote der aufsuchenden Arbeit oder andere strukturelle Programme sollten erhalten, gestärkt und in weiteren Gebieten Niedersachsens aufgebaut werden. Über sie werden Zugänge zu Menschen geschaffen und u. a. Kommunikations-, Netzwerk- und Raumstrukturen aufgebaut. Diese Ansätze würden es ermöglichen, die spezifischen Gegebenheiten vor Ort zu berücksichtigen und die dort Lebenden in die Gestaltung ihres Lebensumfelds sowie der Angebote von Beginn an einzubeziehen. So könnten auch individuelle Ursachen und Folgen der Ernährungsarmut gesehen und adressiert werden.
