ZEHN - Zentrum für Ernährung und Hauswirtschaft Niedersachsen

Förderung zum Abbau der Tierbestände

Niedersächsische Betriebe, die ihre Tierbestände abbauen, erhalten über diese Fördermöglichkeit finanzielle Unterstützung für neue, nicht-landwirtschaftliche Investitionen. 

Moderner Kuhstall
© Syda Productions-stockadobe.com

FÖRDERBEREICH: 

  • Lebensmittelwertschätzung

FÖRDERMITTELGEBER: 

  • Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz 

FÖRDERBERECHTIGTE:

  • landwirtschaftliche oder gewerbliche Unternehmen mit Tierhaltung und Betriebssitz in Niedersachsen, die nicht größer als Kleinst- und Kleinunternehmen sind

BEWERBUNGSFRIST: 

  • 15.06.2026 

ZUWENDUNG: 

  • maximal 300.000 €

KURZBESCHREIBUNG: 

Mit der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnenden Investitionen der Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen bei Abbau der Tierhaltung" (RL DAT) fördert das Land Niedersachsen folgende Ausgaben: 

  • bauliche Investitionen in bestehende Gebäude einschließlich An- und Erweiterungsbau
  • erstmalige Anschaffungen von fest verbauter Technik, Maschinen und Geräte
  • erstmalige Anschaffungen von (mobilen und teilmobilen) Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen 
  • Architekt*innen- und Ingenieur*innenleistungen 

 

 

 

BEZUG ZUR MAßNAHME AUS NIEDERSACHSENS ERNÄHRUNGSSTRATEGIE: 

  • Transformation der landwirtschaftlichen Erzeugung unter Tierwohlkriterien. 
    Niedersachsen geht als führendes Agrarland voran und unterstützt das vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung ("Borchert-Kommission") entwickelte Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung. Das Konzept umfasst ein staatliches Tierwohl-Label, ein Finanzierungskonzept für höhere Tierwohlstandards sowie eine Anpassung des Bau- und Immissionsschutzrechts, um Stallumbauten zu ermöglichen.