FÖRDERBEREICH:
- Lebensmittelwertschätzung
FÖRDERMITTELGEBER:
- Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
FÖRDERBERECHTIGTE:
- landwirtschaftliche oder gewerbliche Unternehmen mit Tierhaltung und Betriebssitz in Niedersachsen, die nicht größer als Kleinst- und Kleinunternehmen sind
BEWERBUNGSFRIST:
- 15.06.2026
ZUWENDUNG:
- maximal 300.000 €
KURZBESCHREIBUNG:
Mit der "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von nicht der landwirtschaftlichen Urproduktion zuzuordnenden Investitionen der Diversifizierung landwirtschaftlicher Unternehmen bei Abbau der Tierhaltung" (RL DAT) fördert das Land Niedersachsen folgende Ausgaben:
- bauliche Investitionen in bestehende Gebäude einschließlich An- und Erweiterungsbau
- erstmalige Anschaffungen von fest verbauter Technik, Maschinen und Geräte
- erstmalige Anschaffungen von (mobilen und teilmobilen) Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen
- Architekt*innen- und Ingenieur*innenleistungen
BEZUG ZUR MAßNAHME AUS NIEDERSACHSENS ERNÄHRUNGSSTRATEGIE:
- Transformation der landwirtschaftlichen Erzeugung unter Tierwohlkriterien.
Niedersachsen geht als führendes Agrarland voran und unterstützt das vom Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung ("Borchert-Kommission") entwickelte Konzept zum Umbau der Nutztierhaltung. Das Konzept umfasst ein staatliches Tierwohl-Label, ein Finanzierungskonzept für höhere Tierwohlstandards sowie eine Anpassung des Bau- und Immissionsschutzrechts, um Stallumbauten zu ermöglichen.
